SIE SIND VERKEHRSANWALT?
Dann werden Sie Mitglied bei den Verkehrsanwälten. Es lohnt sich!
Nur 125 € im Jahr!
Eine starke Gemeinschaft bietet viele Vorteile. Für Ihre Mandanten ebenso wie für Sie als Verkehrsanwalt. Deshalb haben wir uns im Jahre 1979 zur Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (AG) zusammengeschlossen. Heute sind knapp 5.000 Anwälte und Anwältinnen in ganz Deutschland Mitglied bei den „Verkehrsanwälten“ und nutzen die Vorteile der Gemeinschaft.
Die Mitgliedschaft setzt voraus, dass Sie als Rechtsanwalt einem örtlichen Anwaltverein angeschlossen sind. Sie finden Ihren örtlichen Verein am Sitz Ihres Landgerichts. Eine Mitgliedschaft kostet 125 Euro im Jahr. Es lohnt sich für Sie!
Juniormitgliedschaft: nur 50 €
Für Mitglieder, die bei ihrem Eintritt bereits Mitglied im FORUM Junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltvereins sind, beträgt der Jahresbeitrag zur Zeit 50 € für die Dauer der Mitgliedschaft im FORUM Junge Anwaltschaft, maximal bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Eintritt in die Arge Verkehrsrecht.
Nutzen Sie die ultraschnelle Schadenabwicklung mit der DAV FastLane und steigern Sie Ihre Rendite im Bereich KFZ-Schaden.
Die DAV FastLane verbindet digital Kanzleien mit den KFZ-Versicherern des Unfallverursachers. Innerhalb von drei Tagen erhalten Sie in der Regel die abschließende Regulierungsentscheidung des Versicherers und zusätzlich 20 Euro brutto Digitalpauschale pro Fall für die strukturierte Datenübermittlung.
Die passende Vergütungsvereinbarung inkl. Erklärung für Ihre Mandantschaft finden Sie hier.
Wir freuen uns über Ihre Nachricht. Sie erreichen uns unter kontakt [at] vf-seminare.de, telefonisch unter 030 513031230 oder über unser Kontaktformular.