Im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwalte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
ThemaDas Seminar erläutert die wesentlichen Grundlagen und erklärt, warum eine ordnungsgemäße anwaltliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden besondere Beachtung gerade der Fahrerschutzversicherung erfordert, die zwar bereits seit vielen Jahren existiert, aber sowohl Autobesitzern als auch vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten noch unbekannt ist.
Schwerpunkte
Bei der Regulierung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen erlangt immer mehr die Frage Bedeutung, inwieweit der Mandant bei Personenschäden Leistungen aus eigenen Versicherungen beanspruchen kann. Während die Insassenunfallversicherung in der Praxis eher selten eine Rolle spielt, ist dies bei der Fahrerschutzversicherung nun ganz anders. Dafür muss der Rechtsanwalt aber wissen, ob eine Fahrerschutzversicherung abgeschlossen ist und was dort konkret versichert ist.
Auch muss er wissen, bei welchen Leistungen ein Forderungsübergang - insbesondere gemäß § 86 VVG - eintritt und ob gegebenenfalls die Verpflichtung besteht, dass der Mandant auf Verlangen des Versicherers seine Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise abtreten muss.
Welche Konsequenzen hat es, wenn Subsidiaritätsklauseln vereinbart sind?
Und vor allem:
Was ist zu beachten, wenn mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ein Abfindungsvergleich geschlossen wird?
Ihr Referent
Arno Schubach, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Frankfurt a.M.
Moderation und technischer Support
Marko Böhme, Geschäftsführer VF Seminare, Berlin
Hinweis
Unsere Onlineseminare führen wir mit der Software Adobe Connect durch. Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät mit Tonausgabe. Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung die Zugangsdaten sowie Hinweise zur Nutzung. Die Onlineseminare finden live statt und können vollumfänglich zur Pflichtfortbildung gem. §15 FAO genutzt werden.
Seminar der AG Verkehrsrecht in Kooperation mit VF Seminare
2.50 Stunden
TerminMittwoch, 06. Juli 2022, 15:00 Uhr - 17:45 Uhr
OrtOnline
SeminargebührSeminargebühr Mitglied AG Verkehrsrecht (netto): EUR95.00
Seminargebühr Nichtmitglied (netto): EUR135.00
SeminarnummerVK38W1-22
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Fon 030 513031230