Das Seminar richtet sich an im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Verkehrsrecht.
ThemaMit dem „Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17.07.2017“ wurde eine neue Anspruchsgrundlage für Hinterbliebene geschaffen. Den Hinterbliebenen wird damit als „nur“ mittelbar Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens zuerkannt, der dem System des deutschen Rechts an und für sich fremd ist. Das Seminar befasst sich sowohl mit den Grundlagen dieses Anspruchs als auch mit der aktuellen Rechtsprechung.
Schwerpunkte
* Gesetzgebungsgeschichte
* Tatbestandsvoraussetzungen
* Abgrenzung zum sog. „Schockschaden“
* Anspruchshöhe
* Aktuelle Rechtsprechung
Ihre Referentin
Dr. Friederike Quaisser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Erfurt
Moderation und technischer Support
Marko Böhme, Geschäftsführer VF Seminare, Berlin
Hinweis
Unsere Onlineseminare führen wir mit der Software Adobe Connect durch. Sie benötigen ein internetfähiges Endgerät mit Tonausgabe. Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung die Zugangsdaten sowie Hinweise zur Nutzung. Die Onlineseminare finden live statt und können vollumfänglich zur Pflichtfortbildung gem. §15 FAO genutzt werden.
Seminar der AG Verkehrsrecht in Kooperation mit VF Seminare
2.50 Stunden
TerminMittwoch, 12. Oktober 2022, 15:00 Uhr - 17:45 Uhr
OrtOnline
SeminargebührSeminargebühr Mitglied AG Verkehrsrecht (netto): EUR95.00
Seminargebühr Nichtmitglied (netto): EUR135.00
SeminarnummerVK45W2-22
Bitte melden Sie sich einfach! Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Fon 030 513031230